Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI

Als Hauskrankenpflege Thyrolf in Falkenberg bieten wir die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI an mit dem Ziel, die Pflege zu organisieren. Die Pflegeberatung wird in der Regel am Anfang der Pflege durchgeführt.

Eine Pflegeberatung muss stattfinden, wenn:

  • ein erstmaliger Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch eingeht:
    Hier wird der Hilfebedarf wird ermittelt
  • weitere Anträge auf Leistungen, wie zum Beispiel auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, eingehen.

Unsere Beratung ist keine Einmalintervention, wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen kontinuierlich und im Verlauf Ihrer Pflegebedürftigkeit mit all Ihren Anliegen.


Der Prozess einer Pflegeberatung gliedert sich in sieben Verfahrensschritte:

1. Ermittlung des Hilfe- und Unter­stützungs­bedarfs

  • Einschätzung der Gesundheitssituation (chronische Krankheiten, Demenz etc.)
  • Einschätzung der individuellen Pflege- und Lebenssituation (Barrierefreiheit)
  • Einschätzung der Situation der pflegenden Angehörigen
  • Festlegung der Inhalte, Ziele und Maßnahmen der Pflegeberatung

2. Beratung auf Grundlage des ermittelten Hilfe- und Unter­stützungs­bedarfs

  • Pflegerische Hilfsmittel (Pflegeleistungen, Hilfen bei der Haushaltsführung, Kombination von Geld- und Sachleistungen, technische Hilfsmittel, Mobilitätshilfen)
  • Rehabilitation
  • Prävention und Gesundheitsförderung (Gesundheitskurse, Pflegekurse für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI)
  • Wohnraumanpassungen

3. Erstellen eines individuellen Ver­sorgungs­plans

  • Angaben zum pflegerischen Hilfebedarf und den notwendigen Maßnahmen
  • Empfehlungen zur Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
  • Hinweise zu den Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Versorgungsziele
  • Hinweise zur gemeinsamen Überprüfung und Anpassung des Versorgungsplans

4. Durchführung der festgelegten Maßnahmen

  • Die Pflegeberater unterstützen bei der Umsetzung der Maßnahmen
  • Wenn weitere Hilfe benötigt wird, vermitteln die Pflegeberater an ambulante Pflegedienste, sozialpsychologische Dienste, Ärzte oder auch Alltagshelfer (z.B. Essenlieferung)

5. Überwachung der Durchführung

  • Kontrolle der durchzuführenden Maßnahmen (telefonisch oder über persönliche Begleitung)
  • Vereinbarung weiterer Gesprächstermine möglich
  • Bei Anpassungsbedarf: Einleitung entsprechender Maßnahmen

6. Information über Entlastungsangebote für die Pflegenden

  • Dazu zählen beispielsweise
    • Pflegekurse
    • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
    • Pflegestützpunkte
    • und die 24-Stunden-Betreuung

7. Ende der Pflegeberatung

  • Nach der Anpassung und der Umsetzung des Versorgungsplans ist die Pflegeberatung beendet
  • Die Beratung kann aber auch jederzeit abgebrochen werden
  • Bei einer Bedarfsänderung ist eine erneute Pflegeberatung möglich

Was kostet eine Pflegeberatung?

Eine Pflegeberatung ist für den Versicherten kostenlos. Da die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt und direkt mit der jeweiligen Beratungsstelle abrechnet, muss auch nicht in Vorleistung getreten werden.

Leseempfehlung: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Vorbereitung, Organisation und Unterstützung bei der häuslichen Pflege (seniorenportal.de)

Wir beraten Sie gern

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